Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich für die Geschäftsbeziehung zwischen der: Sovenir Solutions Michael von Fintel, Valentinskamp 30, 20355 Hamburg
Für unsere Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Der Kunde erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an. Soweit das dem Auftraggeber unterbreitete Angebot per Leistungsverzeichnis von Sovenir Solutions schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Regeln vor.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Sovenir Solutions unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot in Form der Kennzeichnung eines Paketes aus dem aktuellen beigefügten Angebots- und Leistungsverzeichnis oder für individuell zusammengestellte Leitungen. An unsere Angebote halten wir uns längstens 20 Tage gebunden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind wir nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und Lieferfristen gebunden.
(2) Die Annahme unseres Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Fax oder per E-Mail. Fehlt es an derartigen Dokumenten und beginnen wir mit der Ausführung unserer Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung, Dienstleistung und Support, Webdesign und auch Hosting.
Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus unserem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben.
§ 4 Vergütung und Fälligkeit (1) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalhonorare werden bei Start der Tätigkeit per hinterlegten Creditguthaben aus dem jeweiligen Leistungsvertrag vergütet. Zusätzlich angefallene Aufwendungen (wie Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Sonder-Leistungen, etc.) verstehen sich als Nettopreise. Soweit Umsatzsteuer geschuldet ist, wird diese in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen im Voraus ohne Abzüge zahlbar.
(3) Haben die Vertragsparteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, so berechnet Sovenir Solutions die erbrachten Leistungen nach dem Creditsystem auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsverzeichnisses von Sovenir Solutions. Vereinbarte Sonder- oder Drittleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, werden laut Einzelangebot nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich zum Monatspreis weiterberechnet.
(4) Sovenir Solutions kann angemessene Vorschüsse auf Vergütungen, Pauschalhonorare und Aufwendungsersatz verlangen. Sovenir Solutions ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn die Aufträge nicht vollständig fertiggestellt werden.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Sovenir Solutions berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von uns noch zu erbringende aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
(6) Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist Sovenir Solutions nach erfolglosem Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) Im Falle der außerordentlichen Kündigung gemäß § 3.6 bleiben die vertraglich vereinbarten Vergütungsansprüche von Sovenir Solutions sowie weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere Schadensersatzansprüche, unberührt.
(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.
§ 5 Gegenseitige Rechte und Pflichten (1) Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich alles Erforderliche zu tun, damit wir die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen können. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal.
(2) Der Kunde wird uns sämtliche Informationen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringenden Leistung selbständig, zutreffend und unverzüglich zur Verfügung stellen.
(3) Der Kunde wird Sovenir Solutions außerdem ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die zu erbringende Dienst- und Beratungsleistung sein können.
(4) Der Kunde wird Sovenir Solutions Beanstandungen und Änderungswünsche an erstellten Inhalten etc. unverzüglich über das Projektmanagementsystem schriftlich mitteilen. Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners. Diese bedarf der Textform. Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von uns gesondert berechnet.
(5) Sovenir Solutions ist berechtigt, nach Vertragsschluss die Geschäftsbeziehung auf den Webseiten von Sovenir Solutions nach außen zu kommunizieren und insbesondere den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden.
§ 6 Haftung (1) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Sovenir Solutions nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch Sovenir Solutions beruhen.
(2) Sofern Sovenir Solutions fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) (5) (6) Ist die vertragsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers nach diesem Vertrag streitig, so liegt die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Obliegenheitspflichten beim Kunden.
(7) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte uns gegenüber, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Können wir oder unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
§ 7 Schutzrechte (1) Sovenir Solutions ist Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Sovenir Solutions unter dieser Vereinbarung erbringt, stehen, insbesondere an Texten, Grafiken, und Webdesigns und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte an den Dienstleistungen, der Datenbanken und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Sovenir Solutions zu.
(2) Alle Urheberrechte und Patente und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entstehen oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen, Texten und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Sovenir Solutions oder ihren Lizenzgebern.
(3) Der Kunde erhält das einfache, zeitlich unbefristete, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die von Sovenir Solutions nach diesem Vertrag erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Der Zugang zu für die Erbringung der Leitung eingesetzter Softwareprogramme ist von dieser Lizenzeinräumung nicht umfasst.